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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §83 Abs1;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall hat die belangte Behörde ihrer Verhaltensprognose den Vorfall zu Grunde gelegt, welcher zu der strafgerichtlichen Verurteilung des Beschwerdeführers geführt hatte. Der Beschwerdeführer hat den Feststellungen des strafgerichtlichen Urteiles zufolge massiv und brutal auf seine Ehegattin eingeschlagen und diese "praktisch aus der Wohnung hinausgeprügelt", sodass diese keinen Ausweg mehr sah, als trotz der leichten Bekleidung und der kalten Temperaturen in ein Wachzimmer zu flüchten. Die belangte Behörde hat zu Recht aus diesem Vorfall auf ein hohes Aggressionspotenzial des Beschwerdeführers geschlossen. In der brutalen Art und Weise der vom Beschwerdeführer seiner Ehegattin zugefügten Körperverletzungen liegt ein Charaktermangel, der es nicht ausschließt, dass der Beschwerdeführer neuerlich ein völlig unangepasstes, überschießendes aggressives Verhalten setzen werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030025.X04Im RIS seit
04.08.2005Zuletzt aktualisiert am
31.07.2014