Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
32000L0013 Etikettierungs-RL Art2;Rechtssatz
Gemäß § 8 lit. f LMG 1975 kommt es nach dem Wortlaut hinsichtlich der Umstände, auf die sich die Angaben, die nicht irreführend sein dürfen, beziehen können, auf die Verkehrsauffassung, insbesondere die Verbrauchererwartung, darüber an, welche Angaben wesentlich sind. Das Gesetz erfasst jedenfalls Angaben über die "Beschaffenheit" und erstreckt sich im Hinblick auf die demonstrative Aufzählung in § 8 lit. f LMG 1975 auch auf andere Umstände, die nach Verkehrsauffassung wesentlich sind, sodass insbesondere die in Art. 2 der Richtlinie 2000/13/EG genannte Zusammensetzung ebenfalls vom Irreführungsverbot umfasst ist.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001100247.X01Im RIS seit
05.08.2005Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013