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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
LMG 1975 §74 Abs1;Rechtssatz
Wie auch in der Literatur (vgl. Barfuß ua., Lebensmittelrecht2, Teil Ia, Kommentar zu § 8 LMG, 19) zu § 8 LMG 1975 vertreten wird, liegt der Tatbestand der Irreführung bzw. der Eignung zur Irreführung im Sinne der Judikatur zu § 2 UWG dann vor, wenn ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen durch bestimmte Angaben irregeführt werden kann (vgl. zum Abstellen auf die Rechtsprechung zu § 2 UWG auch im Zusammenhang mit dem Begriff der Irreführung nach dem LMG 1975 beispielsweise das Erkenntnis vom 18. Mai 2004, Zl. 2003/10/0028).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001100247.X04Im RIS seit
05.08.2005Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013