RS Vwgh 2005/7/4 2001/10/0247

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Veröffentlicht am 04.07.2005
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15204000
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

32000L0013 Etikettierungs-RL Art2;
EURallg;
LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;

Rechtssatz

Angaben über den Fettgehalt sind nach der Verbrauchererwartung "wesentlich" im Sinne des § 8 lit. f LMG 1975. Die Angabe über den Fettgehalt eines Milchprodukts fällt somit grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 8 lit. f LMG 1975. Eine Strafbarkeit auf Grund einer solchen Angabe ist gegeben, wenn sie irreführend ist. Dies auch dann, wenn man § 8 lit. f LMG 1975 im Hinblick auf das Abstellen auf die Verkehrsauffassung betreffend die Frage, welche Angaben wesentlich sind, als Einschränkung des Art. 2 der Richtlinie 2000/13/EG versteht.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001100247.X02

Im RIS seit

05.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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