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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32000L0013 Etikettierungs-RL Art2;Rechtssatz
Angaben über den Fettgehalt sind nach der Verbrauchererwartung "wesentlich" im Sinne des § 8 lit. f LMG 1975. Die Angabe über den Fettgehalt eines Milchprodukts fällt somit grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 8 lit. f LMG 1975. Eine Strafbarkeit auf Grund einer solchen Angabe ist gegeben, wenn sie irreführend ist. Dies auch dann, wenn man § 8 lit. f LMG 1975 im Hinblick auf das Abstellen auf die Verkehrsauffassung betreffend die Frage, welche Angaben wesentlich sind, als Einschränkung des Art. 2 der Richtlinie 2000/13/EG versteht.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001100247.X02Im RIS seit
05.08.2005Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013