RS Vwgh 2005/7/7 2004/07/0157

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Veröffentlicht am 07.07.2005
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §105 Abs1;
WRG 1959 §12 Abs1;
WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Die bloße Möglichkeit einer Beeinträchtigung öffentlicher Interessen reicht zur Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages nicht aus. Absolute Gewissheit ist hiefür jedoch nicht erforderlich. Es muss vielmehr eine hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer solchen Beeinträchtigung bestehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070157.X01

Im RIS seit

29.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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