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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/07/0180 E 11. Juni 1991 RS 1Stammrechtssatz
Das Gebot der Zuteilung von Grundstücken tunlichst gleicher Beschaffenheit begründet keinen Anspruch der Parteien des Zusammenlegungsverfahrens auf Zuteilung bestimmter, dem Altbestand entsprechenden Bonitätsklassen. Durch lediglich teilweise qualitativ schlechtere, teilweise aber auch qualitativ bessere Abfindung liegt keine Verletzung subjektiver Rechte vor (Hinweis E 20.2.1986, 85/07/0294). Die Partei hat auch differenzierte Angaben bezüglich des Fehlens eines zumindest gleichen Betriebes nach der Zusammenlegung zu machen (Hinweis E 28.2.1989, 88/07/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002070012.X02Im RIS seit
10.08.2005