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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/07/0163 E 19. Mai 1994 RS 4Stammrechtssatz
Der VwGH kann nicht auf Beschwerdeausführungen eingehen, soweit sie sich auf eine Angelegenheit beziehen, die nicht Gegenstand der im angefochtenen Bescheid erledigten Verwaltungssache war.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002070098.X08Im RIS seit
29.09.2005