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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §531;Rechtssatz
Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist ein vermögenswerter Anspruch betreffend Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente. Ein derartiger vermögenswerter Anspruch stellt kein höchstpersönliches Recht des Verstorbenen dar, das mit seinem Tod erlischt (Hinweis E vom 26. Jänner 2001, Zl. 2000/02/0340). Dieser Anspruch geht vielmehr auf die Verlassenschaft über und kann von ihr weiter verfolgt werden (Hinweis B vom 8. September 1998, Zl. 97/08/0151).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des BeschwerdeführersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004060026.X01Im RIS seit
18.08.2005