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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine Erledigung, die an ein rechtlich nicht mehr bestehendes Gebilde gerichtet ist, kann auch nicht dadurch Bescheidwirksamkeit erlangen, dass sie in die Hände des Rechtsnachfolgers gelangt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Juli 1993, Zl. 91/13/0162).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005050187.X02Im RIS seit
20.09.2005Zuletzt aktualisiert am
08.09.2009