RS Vwgh 2005/7/21 2005/05/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.2005
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §9;

Rechtssatz

Eine Erledigung, die an ein rechtlich nicht mehr bestehendes Gebilde gerichtet ist, kann auch nicht dadurch Bescheidwirksamkeit erlangen, dass sie in die Hände des Rechtsnachfolgers gelangt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Juli 1993, Zl. 91/13/0162).

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005050187.X02

Im RIS seit

20.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten