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20/03 SachwalterschaftNorm
UbG §10;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/11/0070Rechtssatz
Die Verbringung in die Anstalt ohne Verlangen des Betroffenen nach den §§ 8 und 9 UbG ist von der - allenfalls nachfolgenden - Unterbringung in der Anstalt (letztere darf nur unter den Voraussetzungen des § 10 UbG erfolgen) zu unterscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004110070.X03Im RIS seit
11.08.2005Zuletzt aktualisiert am
07.07.2010