RS Vwgh 2005/7/26 2004/11/0070

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Veröffentlicht am 26.07.2005
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Index

20/03 Sachwalterschaft

Norm

UbG §10;
UbG §8;
UbG §9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/11/0070

Rechtssatz

Die Verbringung in die Anstalt ohne Verlangen des Betroffenen nach den §§ 8 und 9 UbG ist von der - allenfalls nachfolgenden - Unterbringung in der Anstalt (letztere darf nur unter den Voraussetzungen des § 10 UbG erfolgen) zu unterscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004110070.X03

Im RIS seit

11.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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