RS Vwgh 2005/7/26 2001/14/0024

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Veröffentlicht am 26.07.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung nicht, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft, zur Vermeidung eines Verschuldens im Sinn des § 9 BAO, bei Abschluss von Verträgen in jedem Fall eine Vertragsgestaltung wählen muss, bei welcher - hinsichtlich einer abzuführenden Umsatzsteuer - jedenfalls eine Abwicklung über ein Bankkonto vermieden wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001140024.X01

Im RIS seit

02.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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