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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §9 Abs1;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung nicht, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft, zur Vermeidung eines Verschuldens im Sinn des § 9 BAO, bei Abschluss von Verträgen in jedem Fall eine Vertragsgestaltung wählen muss, bei welcher - hinsichtlich einer abzuführenden Umsatzsteuer - jedenfalls eine Abwicklung über ein Bankkonto vermieden wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001140024.X01Im RIS seit
02.09.2005