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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1988 §6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/13/0111 E 23. November 1994 RS 3(hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören auch Verbindlichkeiten, die der Erwerber als Gegenleistung für die Übertragung eines Vermögensgegenstandes übernimmt (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuerhandbuch/3, Textziffer 53 zu § 6).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002140039.X02Im RIS seit
01.09.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013