RS Vwgh 2005/7/26 2004/11/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2005
beobachten
merken

Index

20/03 Sachwalterschaft

Norm

UbG §3 Z2;
UbG §9 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/11/0070

Rechtssatz

Ist ein zielführendes Gespräch mit dem Betroffenen über seinen Zustand und seine Behandlung offensichtlich gar nicht möglich, dann ist die Voraussetzung für eine ärztliche Behandlung oder Betreuung außerhalb der Anstalt iSd § 3 Z2 UbG nicht gegeben, da die notwendige Voraussetzung der Einsicht und der Einwilligung des Betroffenen fehlt (Hinweis E 26. Juni 1997, 94/11/0340).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004110070.X06

Im RIS seit

11.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten