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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Der Umstand allein, dass ein Wirtschaftsgut einer anderen Person zu einem späteren Zeitpunkt übertragen werden soll, lässt die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums beim zivilrechtlichen Eigentümer unberührt und führt nicht zu einem Auseinanderfallen von wirtschaftlichem und zivilrechtlichem Eigentum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002140009.X02Im RIS seit
01.09.2005Zuletzt aktualisiert am
21.07.2009