RS Vwgh 2005/7/26 2002/14/0009

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Veröffentlicht am 26.07.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24 Abs1 litd;

Rechtssatz

Der Umstand allein, dass ein Wirtschaftsgut einer anderen Person zu einem späteren Zeitpunkt übertragen werden soll, lässt die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums beim zivilrechtlichen Eigentümer unberührt und führt nicht zu einem Auseinanderfallen von wirtschaftlichem und zivilrechtlichem Eigentum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002140009.X02

Im RIS seit

01.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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