RS Vwgh 2005/7/26 2002/14/0039

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Veröffentlicht am 26.07.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §56 ;
EStG 1988 §6 Z2 lita;

Rechtssatz

§ 56 Bankwesengesetz ordnet für den Fall, dass die Anschaffungskosten vom Rückzahlungsbetrag abweichen, einen getrennten Ausweis des Rückzahlungsbetrages einerseits und des Unterschiedsbetrages andererseits an. Die Bestimmung stellt sich damit - wie auch aus der Bezeichnung des entsprechenden Gesetzesabschnittes hervorgeht - als "Bewertungsregel" dar. Der Maßgeblichkeit dieser speziellen Bewertungsregel des Handelsrechts für das Steuerrecht steht allerdings die zwingende Bewertungsregel des § 6 Z. 2 lit. a EStG 1988 entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002140039.X04

Im RIS seit

01.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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