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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Die Auseinandersetzung mit der Glaubwürdigkeit eines neuen Vorbringens im Zuge der Prüfung der Zulässigkeit eines Folgeantrages (Hinweis E 4. November 2004, 2002/20/0391) führt nicht dazu, dass aus der Zurückweisung eines Folgeantrages dessen inhaltliche Erledigung wird. Für den Fall der bloßen Prüfung der zeitlichen Lagerung des behaupteten Sachverhaltes kann dies umso weniger gelten.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005200226.X02Im RIS seit
30.08.2005