RS Vwgh 2005/7/26 2005/20/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2005
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7;
AVG §37;
AVG §68 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Auseinandersetzung mit der Glaubwürdigkeit eines neuen Vorbringens im Zuge der Prüfung der Zulässigkeit eines Folgeantrages (Hinweis E 4. November 2004, 2002/20/0391) führt nicht dazu, dass aus der Zurückweisung eines Folgeantrages dessen inhaltliche Erledigung wird. Für den Fall der bloßen Prüfung der zeitlichen Lagerung des behaupteten Sachverhaltes kann dies umso weniger gelten.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005200226.X02

Im RIS seit

30.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten