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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/14/0141 E 24. März 2004 RS 4Stammrechtssatz
Dass die Fremdfinanzierung angeschaffter Wertpapiere ein Indiz für die Gewerblichkeit darstellt, hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. Juni 1953, 1862/52, VwSlg 792 F/1953, ausgesprochen. Entscheidendes Gewicht kommt diesem Umstand jedoch nicht zu, zumal seit diesem im Jahr 1953 ergangenen Erkenntnis neue Formen der privaten Vermögensbildung entstanden sind, welche -
entsprechende Einkommensverhältnisse vorausgesetzt - durchaus auch den (anfänglichen) Einsatz von Fremdkapital beinhalten (in diesem Sinne das Erkenntnis vom 29. Juli 1997, 96/14/0115).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003140050.X03Im RIS seit
01.09.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013