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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Kinder können nicht schon deshalb als wirtschaftliche Eigentümer der von ihren Eltern angeschafften Wirtschaftsgüter angesehen werden, weil sie im Hinblick auf eine beabsichtigte Rechtsnachfolge in Verwaltungsentscheidungen ihrer Eltern miteingebunden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002140009.X03Im RIS seit
01.09.2005Zuletzt aktualisiert am
21.07.2009