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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EisenbahnG 1957;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellungsverfahren gemäß § 24 Abs 5 UVP-G 2000 - Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde über Antrag der beschwerdeführenden Landesumweltanwaltschaft gemäß § 24 Abs 5 UVP-G 2000 festgestellt, dass für ein bestimmtes Eisenbahnbauvorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem dritten Abschnitt des UVP-G 2000 durchzuführen sei; zugleich wurde der Eventualantrag der beschwerdeführenden Partei, den Feststellungsantrag gemäß § 3 Abs 7 iVm § 39 Abs 1 UVP-G 2000 an die zuständige Behörde zur Entscheidung darüber abzutreten, zurückgewiesen. Die Vollzugstauglichkeit des angefochtenen Bescheides ist im Sinne der Rechtsprechung des VwGH zu bejahen (Hinweis B vom 13. September 2000, Zl AW 2000/03/0060).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005030013.A01Im RIS seit
23.09.2005