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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;Rechtssatz
Informationen zur Ermittlung des fiktiven Anschaffungswertes einer Liegenschaft können auch aus Verkaufspreisen vergleichbarer Liegenschaften gewonnen werden, wie dies der Verwaltungsgerichtshof - ungeachtet erkennbarer Präferenz für die Methode der Ertragswertermittlung - wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (Hinweis E 21. Oktober 1993, 92/15/0079; E 31. Mai 1994, 91/14/0098; E 19. März 2002, 97/14/0034). Verkaufspreise solcher Objekte, die dem zu beurteilenden Objekt in wesentlicher Hinsicht vergleichbar wären, können für die Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten des Objektes einen wertvollen Beitrag leisten und können im Besonderen einer allein vom Ertragswert ausgehenden Schätzung auch eine wirksame Kontrolle und erforderlichenfalls Korrekturhilfe bieten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002130132.X05Im RIS seit
07.09.2005Zuletzt aktualisiert am
18.04.2016