RS Vwgh 2005/8/10 2002/13/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.08.2005
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/13/0206 E 24. Februar 1999 RS 2 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Eine Teilwertabschreibung hat dabei allgemein eine erhebliche und dauernde Wertminderung zur Voraussetzung (Hinweis E 22.9.1992, 88/14/0088;

E 18.7.1995, 91/14/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002130037.X03

Im RIS seit

07.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten