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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z2 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/13/0206 E 24. Februar 1999 RS 2 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Eine Teilwertabschreibung hat dabei allgemein eine erhebliche und dauernde Wertminderung zur Voraussetzung (Hinweis E 22.9.1992, 88/14/0088;
E 18.7.1995, 91/14/0047).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002130037.X03Im RIS seit
07.09.2005Zuletzt aktualisiert am
15.09.2008