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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11 Abs1 Z1;Rechtssatz
Dass eine Rechnung, die den liefernden oder leistenden Unternehmer mit einer Anschrift kennzeichnet, unter welcher dieser Unternehmer zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht den Sitz seines Unternehmens hat, den Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung nicht verschafft, entspricht einhelliger Rechtsprechung und Lehre (Hinweis E 30. April 2003, 98/13/0119, mwN; E 30. Mai 2001, 95/13/0226; Ruppe, UStG 19942, § 11 Tz 60). Ob die auf den Rechnungen angeführte Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers mit jener übereinstimmt, unter welcher er seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ, ist für die Frage der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzung des § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005130059.X01Im RIS seit
09.09.2005