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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 impl;Rechtssatz
Die Voraussetzung des Vorliegens eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Befassung des VwGH ist nicht nur auf Bescheidbeschwerden beschränkt (Hinweis B 26. April 2005, 2005/03/0103).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONAllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004020394.X02Im RIS seit
20.09.2005Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017