RS Vwgh 2005/8/11 2004/02/0394

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Veröffentlicht am 11.08.2005
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 impl;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Voraussetzung des Vorliegens eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Befassung des VwGH ist nicht nur auf Bescheidbeschwerden beschränkt (Hinweis B 26. April 2005, 2005/03/0103).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONAllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004020394.X02

Im RIS seit

20.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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