RS Vwgh 2005/8/30 2004/01/0444

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.2005
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1;
StbG 1985 §20 Abs2;

Rechtssatz

Ein Widerruf der Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft kommt nach dem Erkenntnis vom 13. Jänner 1999, 98/01/0011, nur in Frage, wenn eine gesetzliche Verleihungsvoraussetzung, die zur Zeit der Zusicherung erfüllt war, nachträglich weggefallen ist. Das Fehlen einer Verleihungsvoraussetzung, die auch im Zeitpunkt der Zusicherung nicht gegeben war, stellt hingegen keinen Widerrufsgrund dar (vgl. dazu auch das hg. Erkenntnis vom 25. Mai 2004, 2002/01/0496).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004010444.X01

Im RIS seit

21.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten