RS Vwgh 2005/9/1 2005/20/0357

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Veröffentlicht am 01.09.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Dass der erstinstanzliche Bescheid - ausgehend vom Erfordernis einer Verfolgung "im gesamten Staatsgebiet" und in Verkennung des der Annahme einer "innerstaatlichen Schutzalternative" ua innewohnenden Zumutbarkeitskalküls (Hinweis E 28. Juni 2005, 2002/01/0414) - keine Feststellungen über die zu erwartende Lage des Asylwerbers im Falle der Ausweisung nach Nigeria enthält, macht den diesen übernehmenden angefochtenen Bescheid rechtswidrig (Hinweis E 11. Juni 2002, 2000/01/0305).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005200357.X02

Im RIS seit

29.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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