Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Dass der erstinstanzliche Bescheid - ausgehend vom Erfordernis einer Verfolgung "im gesamten Staatsgebiet" und in Verkennung des der Annahme einer "innerstaatlichen Schutzalternative" ua innewohnenden Zumutbarkeitskalküls (Hinweis E 28. Juni 2005, 2002/01/0414) - keine Feststellungen über die zu erwartende Lage des Asylwerbers im Falle der Ausweisung nach Nigeria enthält, macht den diesen übernehmenden angefochtenen Bescheid rechtswidrig (Hinweis E 11. Juni 2002, 2000/01/0305).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005200357.X02Im RIS seit
29.09.2005