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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §23;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/20/0596 E 30. Juni 2005 RS 3Stammrechtssatz
§ 67g Abs. 3 AVG räumt dem Asylwerber einen Anspruch auf Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Bescheides ein, die - für sich genommen - den Kriterien einer ausreichenden Begründung im Sinne der §§ 58 Abs. 2 und 60 AVG entsprechen muss (vgl. zum Anspruch der Partei auf Zustellung des Bescheides etwa das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 10. Dezember 1960, VfSlg. 3845/1960). Eine bloße Verweisung auf die im Verhandlungsprotokoll beurkundete Begründung genügt diesen Anforderungen nicht.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002200286.X01Im RIS seit
29.09.2005