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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/20/0155 E 8. Juni 2000 RS 3Stammrechtssatz
Der Gebrauch von dem Zugriff zugänglichen Waffen durch Unbefugte wird nicht dadurch verhindert, dass die Waffen ungeladen oder durch Entfernen etwa des Magazins nicht gebrauchsfähig sind. Denn der ungehinderte Zugriff zu den Waffen ermöglicht es dritten Personen, diese an sich zu nehmen und durch Laden bzw Ergänzung fehlender Teile verwendungsfähig zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030017.X04Im RIS seit
07.10.2005