Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
11997E082 EG Art82;Rechtssatz
Die belBeh (Regulierungsbehörde) ist in Zusammenhang mit der Feststellung der beträchtlichen Marktmacht der Bf auf dem untersuchten Markt insbesondere auf die Interoperabilitätsverpflichtung - welche nicht nur die Bf, sondern auch den größten Festnetzanbieter trifft - ebenso wie auf die Frage der Preissetzungsspielräume der Bf bei Abwesenheit von Regulierungsmaßnahmen auf dem untersuchten Markt detailliert eingegangen. Es trifft daher nicht zu, dass die belBeh einen "überschießenden" Greenfield-Ansatz, der neben den regulatorischen Rahmenbedingungen auch solche rechtliche Rahmenbedingungen unberücksichtigt lässt, "die von der 'Regulierung' grundsätzlich zu unterscheiden sind", angewandt und dadurch den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes belastet hätte.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030088.X05Im RIS seit
04.10.2005Zuletzt aktualisiert am
15.09.2015