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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Rechtssatz
Eine Nichtbeanstandung der unzureichenden Verwahrung der Waffen bei früheren Kontrollen der Behörde kann mit einer unrichtigen Auskunft durch eine Behörde oder Gendarmeriedienststelle nicht gleichgesetzt werden, weshalb eine analoge Anwendung des § 3 Abs 3 der 2. WaffV diesfalls nicht in Betracht kommt.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030017.X05Im RIS seit
07.10.2005