Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;Rechtssatz
Mit seinem Hinweis, er habe nicht blindlings, ohne sich davon zu überzeugen, dass die erforderliche Anzahl an Ökopunkten vorhanden sei, die Transitfahrt angetreten, sondern sich sehr wohl darum durch Rückfrage bei seinem Dienstgeber gekümmert, macht der Beschuldigte angesichts seiner Verpflichtung, sich mit den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen, keinen Milderungsgrund geltend, der im vorliegenden Fall gemäß § 20 VStG zum Tragen kommen kann.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001030159.X03Im RIS seit
04.10.2005