RS Vwgh 2005/9/6 2001/03/0159

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Veröffentlicht am 06.09.2005
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E07204030
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2 Abs1;
EURallg;
GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;
VStG §20;

Rechtssatz

Mit seinem Hinweis, er habe nicht blindlings, ohne sich davon zu überzeugen, dass die erforderliche Anzahl an Ökopunkten vorhanden sei, die Transitfahrt angetreten, sondern sich sehr wohl darum durch Rückfrage bei seinem Dienstgeber gekümmert, macht der Beschuldigte angesichts seiner Verpflichtung, sich mit den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen, keinen Milderungsgrund geltend, der im vorliegenden Fall gemäß § 20 VStG zum Tragen kommen kann.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001030159.X03

Im RIS seit

04.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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