Index
41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs3;Rechtssatz
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt (vgl hiezu Grosinger/Szirba/Szymanski, Das österreichische Waffenrecht3 (2005), 315); dies ändert aber nichts daran, dass jedenfalls Minimalanforderungen an die Verwahrung einer Waffe auch innerhalb einer stets versperrt gehaltenen Wohneinheit einzuhalten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030017.X03Im RIS seit
07.10.2005