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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Rechtssatz
Die Zuständigkeit der Telekom-Control-Kommission zur Durchführung des Marktanalyseverfahrens ergibt sich aus § 117 Z. 6 iVm § 37 TKG 2003, wobei auch eine allfällige Einstellung des Verfahrens, wenn kein Unternehmen auf dem untersuchten Markt über beträchtliche Marktmacht verfügt, von der Telekom-Control-Kommission vorzunehmen wäre.
Schlagworte
sachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030088.X09Im RIS seit
04.10.2005Zuletzt aktualisiert am
15.09.2015