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E5XC E13206000Norm
52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommunikationsnetze Rz78;Rechtssatz
Im betreffenden Markt, auf dem die Bf 100 % der Marktanteile hält und der Markteintritt von Wettbewerbern definitionsgemäß ausgeschlossen ist, kommt der Nachfragemacht zentrale Bedeutung zu (vgl Polster in Stratil (Hrsg), TKG 2003 (2004), Anm. 7 zu § 35). Dabei müssen, wie die Europäische Kommission in ihrer Entscheidung vom 17. Mai 2005 in der Sache DE/2005/0144 vom 17. Mai 2005, K(2005)1442 endg., betreffend die Marktanalyse auf individuellen Terminierungsmärkten im Festnetz in Deutschland betont hat, "aus bestehender Regulierung resultierende Verpflichtungen, die nicht auf einer SMP-Feststellung im analysierten Markt beruhen, berücksichtigt werden, wenn die Fähigkeit eines Unternehmens beurteilt wird, sich unabhängig von seinen Wettbewerbern und Kunden auf diesem Markt zu verhalten." (Hier: Die Bf verfügt mit einem Marktanteil von 100 % auf dem betreffenden Markt auch unter Berücksichtigung der nachfrageseitigen Marktgegenmacht über beträchtliche Marktmacht auf diesem Markt; Näheres im vorliegenden Erkenntnis.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030088.X06Im RIS seit
04.10.2005Zuletzt aktualisiert am
15.09.2015