RS Vwgh 2005/9/7 2004/12/0212

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Veröffentlicht am 07.09.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §52;
BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;
BDG 1979 §14 Abs3;

Rechtssatz

Die Grenzen der Verweisungsmöglichkeit sind nach § 14 Abs. 3 BDG 1979 durch die Ernennung festgelegt. Für einen Lehrer bedeutet dies, dass eine nicht in der Ausübung des Lehramtes bestehende Verwendung als ein möglicher gleichwertiger Arbeitsplatz im Sinne des § 14 Abs. 3 BDG 1979 von vornherein ausscheidet (vgl. E 20. Jänner 1999, Zl. 98/12/0397). (Hier: Somit war die Behörde - die davon ausgeht, der Lehrer sei (schlechthin) nicht in der Lage, den gesetzlichen Anforderungen für die Ausübung des Lehrberufes zu entsprechen - auch nicht gehalten, zu prüfen, ob dem Lehrer allenfalls ein anderer gleichwertiger Arbeitsplatz zugewiesen hätte werden können. Verfehlt ist auch die Ansicht des Lehrers, die Behörde hätte seine konkreten Aufgaben an der Schule, allenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen untersuchen und ein Leistungskalkül erstellen müssen.)

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der Beiziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120212.X01

Im RIS seit

30.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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