RS Vwgh 2005/9/7 2005/12/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2005
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38;
BDG 1979 §40;
BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061;

Rechtssatz

Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes legt den Begriff der "Angelegenheiten der §§ 38, 40 ..." in § 41a Abs. 6 BDG 1979 weit aus (vgl. den hg. Beschluss vom 17. November 2004, Zl. 2004/12/0168). Er umfasst damit neben bescheidförmig verfügten Verwendungsänderungen nicht nur die eben genannte Art von Feststellungsbescheiden, sondern auch solche zur Klärung der Frage, ob ein Beamter als Konsequenz der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer weisungsförmig verfügten qualifizierten Verwendungsänderung wieder in seine ursprüngliche Funktion im Sinne der folgenden Ausführungen "einzusetzen" ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005120106.X01

Im RIS seit

20.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten