Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38;Rechtssatz
Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes legt den Begriff der "Angelegenheiten der §§ 38, 40 ..." in § 41a Abs. 6 BDG 1979 weit aus (vgl. den hg. Beschluss vom 17. November 2004, Zl. 2004/12/0168). Er umfasst damit neben bescheidförmig verfügten Verwendungsänderungen nicht nur die eben genannte Art von Feststellungsbescheiden, sondern auch solche zur Klärung der Frage, ob ein Beamter als Konsequenz der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer weisungsförmig verfügten qualifizierten Verwendungsänderung wieder in seine ursprüngliche Funktion im Sinne der folgenden Ausführungen "einzusetzen" ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120106.X01Im RIS seit
20.10.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008