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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs4;Rechtssatz
§ 25 Abs. 4 AlVG ist - wie dies schon der Wortlaut dieser Bestimmung nahe legt - unabhängig davon anzuwenden, ob es sich um laufende Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder um Nachzahlungen für solche Leistungen handelt (mit ausführlicher Begründung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080011.X02Im RIS seit
23.11.2005