RS Vwgh 2005/9/7 2003/08/0011

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Veröffentlicht am 07.09.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs4;

Rechtssatz

§ 25 Abs. 4 AlVG ist - wie dies schon der Wortlaut dieser Bestimmung nahe legt - unabhängig davon anzuwenden, ob es sich um laufende Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder um Nachzahlungen für solche Leistungen handelt (mit ausführlicher Begründung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080011.X02

Im RIS seit

23.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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