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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §3 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/08/0165 E 26. Jänner 2005 RS 4(Hier nur der letzte Satz)Stammrechtssatz
Ausführungen zur Frage der Auslegung der im ASVG verwendeten Begriffe "Betriebsstätte (Niederlassung, Geschäftsstelle, Niederlage)" unter Hinweis auf das E 4.7.1980, 87/08/0042, VwSlg 12964 A/1989; Merkmal der Dauer (Einrichtung auf unbestimmte Zeit) maßgebend. Eine Baustelle ist wegen Fehlens des Merkmals der Dauer auch dann keine Betriebsstätte, wenn sie für eine längere Zeit eingerichtet ist.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080183.X01Im RIS seit
21.10.2005Zuletzt aktualisiert am
18.05.2009