RS Vwgh 2005/9/7 2003/08/0141

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Veröffentlicht am 07.09.2005
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §309;

Rechtssatz

Eine ausdrückliche gesetzliche Anordnung betreffend die Anwendung des § 309 ASVG in seiner vor Inkrafttreten des Strukturanpassungsgesetzes geltenden Fassung auf die Erstattung von Beiträgen an Personen, die vor dem 1. Juni 1996 in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis aufgenommen worden sind, fehlt. Auch die Gesetzesmaterialien zum Strukturanpassungsgesetz (72 und zu 72 BlgNR 20. GP, S. 249) geben zur Frage der Anwendbarkeit des § 309 ASVG in der bis zum Inkrafttreten des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, geltenden Fassung keinen Aufschluss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080141.X01

Im RIS seit

21.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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