Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ASVG §42 Abs3;Rechtssatz
Nach der Rsp des VwGH zu § 184 BAO müssen bei einer nach dieser Bestimmung vorgenommenen Schätzung die herangezogenen Grundlagen in einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden, wobei die Behörde Parteiengehör zu gewähren und insbesondere auf vom Abgabepflichtigen substanziiert vorgetragene, relevante Behauptungen einzugehen hat. Auch die Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung. Die Begründung hat u.a. die Schätzungsmethode, die der Schätzung zu Grunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen (Hinweis E 28.5.1998, 96/15/0260). Diese Grundsätze lassen sich auch auf die Feststellung der für das Versicherungsverhältnis maßgebenden Umstände nach § 42 Abs. 3 ASVG anwenden, sodass die Behörde die Verpflichtung trifft, die Grundlagen, auf denen die Schätzung nach dieser Bestimmung erfolgen soll, dem Beitragspflichtigen im Rahmen des Parteiengehörs gemäß § 45 Abs. 3 AVG zugänglich zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080185.X01Im RIS seit
20.10.2005Zuletzt aktualisiert am
08.12.2010