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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §48 Abs2;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass ein Beamter, der im Wechseldienst tätig ist, (im Durchschnitt) eine Wochendienstzeit von 40 Stunden zu absolvieren hat, ergibt sich noch nicht, dass für ihn eine Fünftagewoche gilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001120052.X02Im RIS seit
20.10.2005