RS Vwgh 2005/9/7 2001/12/0052

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Veröffentlicht am 07.09.2005
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §48 Abs2;
BDG 1979 §48 Abs4;
BDG 1979 §66 Abs1;
BDG 1979 §66 Abs3;
BDG 1979 §78 Abs1 idF 1984/550;
BDG 1979 §78 Abs3;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass ein Beamter, der im Wechseldienst tätig ist, (im Durchschnitt) eine Wochendienstzeit von 40 Stunden zu absolvieren hat, ergibt sich noch nicht, dass für ihn eine Fünftagewoche gilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001120052.X02

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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