RS Vwgh 2005/9/7 2002/12/0200

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Veröffentlicht am 07.09.2005
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

GehG 1956 §34 Abs1 idF 1994/550;
PG 1965 §4 Abs1;
PG 1965 §5 Abs1 idF 1995/297;

Rechtssatz

Die Verwendungszulage nach § 34 GehG 1956 gebührt bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen auf Grund des Gesetzes. Die Erlassung eines Bescheides ist daher nicht Voraussetzung für das Entstehen aus dieser Norm abgeleiteter Ansprüche eines Beamten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002120200.X02

Im RIS seit

31.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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