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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §25 Abs4;Rechtssatz
Im Hinblick darauf, dass die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Rückforderungsansprüchen gemäß § 25 Abs. 4 erster Satz, zweiter Halbsatz AlVG "den Anspruch auf die zu erbringenden Leistungen" vermindert, ist über die Aufrechnung und das nach Aufrechnung verbleibende Ausmaß des Anspruchs gemäß § 47 Abs. 1 zweiter Satz AlVG ein Bescheid zu erlassen. Solange ein solcher Bescheid nicht erlassen ist, gleichwohl aber zugesprochene Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht bescheidgemäß ausbezahlt werden, stünde dem Anspruchsberechtigten die Klage gegen den Bund nach Art. 137 B-VG zur Verfügung (Hinweis dazu u.a. VfSlg. 14.419/1996).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080011.X01Im RIS seit
23.11.2005