RS Vwgh 2005/9/7 2004/12/0220

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Veröffentlicht am 07.09.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

BDG 1979 §75 Abs2;
PG 1965 §6;
VwGG §34 Abs1 impl;

Rechtssatz

Dem Gesetz (PG 1965; BDG 1979) lässt sich nicht entnehmen, dass ein auf Grund eines Antrages eines Beamten (allenfalls) anhängiges Verfahren betreffend die Berücksichtigung des Karenzurlaubs für zeitabhängige Rechte oder dessen amtswegige Einleitung sowie (in beiden Fällen) dessen rechtskräftiger Abschluss im Hinblick auf seine möglichen Auswirkungen der Durchführung des Ruhegenussbemessungsverfahrens zwingend voranzugehen hätte oder darüber zumindest gleichzeitig zu entscheiden wäre und in der Nichteinhaltung dieser Verfahrensabfolge eine Verletzung subjektiver Rechte des Beamten läge.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120220.X02

Im RIS seit

30.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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