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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §33 Abs2;Rechtssatz
Aus der gesamten rechtlichen Konstruktion der Regelung des § 6 NotstandshilfeV ergibt sich eindeutig, dass die Notlage des Arbeitslosen danach beurteilt werden muss, ob bzw. in welchem Umfang der insbesondere im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige unter Berücksichtigung seines notwendigen Lebensunterhaltes sowie seiner allfälligen Sorgepflichten wirtschaftlich in der Lage ist, auch noch den Arbeitslosen zu unterstützen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002080102.X01Im RIS seit
18.10.2005