RS Vwgh 2005/9/7 2002/08/0102

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Veröffentlicht am 07.09.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §33 Abs2;
NotstandshilfeV §2 Abs1;
NotstandshilfeV §6;

Rechtssatz

Aus der gesamten rechtlichen Konstruktion der Regelung des § 6 NotstandshilfeV ergibt sich eindeutig, dass die Notlage des Arbeitslosen danach beurteilt werden muss, ob bzw. in welchem Umfang der insbesondere im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige unter Berücksichtigung seines notwendigen Lebensunterhaltes sowie seiner allfälligen Sorgepflichten wirtschaftlich in der Lage ist, auch noch den Arbeitslosen zu unterstützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002080102.X01

Im RIS seit

18.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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