RS Vwgh 2005/9/7 2001/08/0123

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Veröffentlicht am 07.09.2005
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §5 Abs1 Z1;
BSVG §2 Abs1 Z2;
LZVG 1957 §2 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Ausnahmebestimmung des § 5 Abs. 1 Z. 1 ASVG und der korrespondierenden Bestimmungen des LZVG, des B-KVG, des B-PVG und des BSVG zeigt, dass die Mitarbeit u.a. von Kindern eines selbständigen Landwirtes in dessen Betrieb von der Vollversicherung nach § 4 ASVG - seit der 29. Novelle zum ASVG bzw. der 6. Novelle zum B-KVG und der 2. Novelle zum B-PVG - ausgenommen ist, wenn sie hauptberuflich ausgeübt wird. Die Ausnahme von der Vollversicherung nach dem ASVG gilt sohin ohne Rücksicht darauf, ob die Mitarbeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses (eines Lehrverhältnisses) erfolgt, oder ob sie gegen Entgelt oder ohne Entgelt ausgeübt wird. Ausgenommen von der Pflichtversicherung nach dem ASVG soll jedenfalls derjenige werden, der in dieser Beschäftigung nach - nunmehr - § 2 Abs. 1 Z. 2 BSVG ohnehin versichert ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001080123.X03

Im RIS seit

21.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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