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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §5 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Ausnahmebestimmung des § 5 Abs. 1 Z. 1 ASVG und der korrespondierenden Bestimmungen des LZVG, des B-KVG, des B-PVG und des BSVG zeigt, dass die Mitarbeit u.a. von Kindern eines selbständigen Landwirtes in dessen Betrieb von der Vollversicherung nach § 4 ASVG - seit der 29. Novelle zum ASVG bzw. der 6. Novelle zum B-KVG und der 2. Novelle zum B-PVG - ausgenommen ist, wenn sie hauptberuflich ausgeübt wird. Die Ausnahme von der Vollversicherung nach dem ASVG gilt sohin ohne Rücksicht darauf, ob die Mitarbeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses (eines Lehrverhältnisses) erfolgt, oder ob sie gegen Entgelt oder ohne Entgelt ausgeübt wird. Ausgenommen von der Pflichtversicherung nach dem ASVG soll jedenfalls derjenige werden, der in dieser Beschäftigung nach - nunmehr - § 2 Abs. 1 Z. 2 BSVG ohnehin versichert ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001080123.X03Im RIS seit
21.10.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008