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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Ausführungen zur Bescheidqualität iSd Art. 131 Abs. 1 B-VG der als "Vorausbescheid" bezeichneten Erledigung. Es bestehen keine Bedenken, geht doch aus dieser unzweifelhaft der normative Ausspruch des UVS (Stattgebung der Schubhaftbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit der angeordneten Schubhaft) hervor. Die Ermächtigung zur Erlassung eines solchen "Vorausbescheides" sieht das AVG aber nicht vor (teilweise anders die BAO). Es fehlt daher eine gesetzliche Grundlage für eine solche Erledigungsform.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004210287.X01Im RIS seit
20.12.2005