RS Vwgh 2005/9/8 2004/17/0244

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.2005
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/17/0031

Rechtssatz

Für die Sachentscheidung der Vorstellungsbehörde ist grundsätzlich (in Ermangelung gegenteiliger Anordnungen des Gesetzgebers) jene Rechtslage maßgeblich, welche auch die letztinstanzliche Gemeindebehörde rechtens anzuwenden gehabt hätte.

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004170244.X05

Im RIS seit

18.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten