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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §46;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/21/0099 E 5. Juli 2005 RS 1Stammrechtssatz
Die bloße Bezugnahme auf eine Mitteilung einer Botschaft vermag in einem Verfahren betreffend Abschiebungsaufschub gemäß § 56 Abs 2 FrG 1997 nicht die Feststellung zu tragen, der Fremde habe eine falsche Staatsangehörigkeit angegeben und somit seine wahre Herkunft verschleiert (Hinweis E 31. August 2004, 2004/21/0137).
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Beweismittel Auskünfte Bestätigungen StellungnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005210112.X01Im RIS seit
05.10.2005