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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/18/0265 E 3. November 2004 RS 1Stammrechtssatz
Eine der Voraussetzungen für eine Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist, dass eine Frist versäumt wurde, andernfalls eine Bewilligung nicht in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003180269.X01Im RIS seit
13.10.2005