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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §4 Abs4;Rechtssatz
Zweck der Neuformulierung der lit. l des § 53 Abs. 2 PG 1965 durch die 2. Dienstrechtsnovelle 2003, BGBl. I Nr. 130, war es, auf die im letzten Jahrzehnt aufgetretenen Änderungen am Arbeitsmarkt zu reagieren und die neu entstandenen, sogenannten "freien Dienstverhältnisse" in die Anrechnung einzubeziehen (vgl. die Erläuterungen der Regierungsvorlage zur 2. Dienstrechtsnovelle 2003). Erkennbar stellte der Gesetzgeber damit auf Phänomene von Dienstverhältnissen am Arbeitsmarkt ab und versuchte unter erstmaliger Bezugnahme auf den Begriff der "Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung" des ASVG alle Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse zu erfassen, die im 1. Unterabschnitt des II. Abschnittes des ASVG, nämlich in den §§ 4 ff, als die "Pflichtversicherung" auslösend aufgezählt werden.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120166.X01Im RIS seit
07.10.2005