RS Vwgh 2005/9/9 2004/12/0166

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Veröffentlicht am 09.09.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
64/03 Landeslehrer
65/01 Allgemeines Pensionsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs4;
ASVG §4;
LDG 1984 §1;
LDG 1984 §106 Abs1 Z2;
PG 1965 §53 Abs1 idF 2003/I/130;
PG 1965 §53 Abs2 litl idF 2003/I/130;
VwRallg;

Rechtssatz

Zweck der Neuformulierung der lit. l des § 53 Abs. 2 PG 1965 durch die 2. Dienstrechtsnovelle 2003, BGBl. I Nr. 130, war es, auf die im letzten Jahrzehnt aufgetretenen Änderungen am Arbeitsmarkt zu reagieren und die neu entstandenen, sogenannten "freien Dienstverhältnisse" in die Anrechnung einzubeziehen (vgl. die Erläuterungen der Regierungsvorlage zur 2. Dienstrechtsnovelle 2003). Erkennbar stellte der Gesetzgeber damit auf Phänomene von Dienstverhältnissen am Arbeitsmarkt ab und versuchte unter erstmaliger Bezugnahme auf den Begriff der "Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung" des ASVG alle Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse zu erfassen, die im 1. Unterabschnitt des II. Abschnittes des ASVG, nämlich in den §§ 4 ff, als die "Pflichtversicherung" auslösend aufgezählt werden.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120166.X01

Im RIS seit

07.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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